Rauchwarnmelder

Liebe Heyeröderinnen & Heyeröder,

wie Ihr bestimmt mit bekommen habt, ist in Hessen seit Januar 2014 eine Rauchwarnmelderpflicht für Privatgebäude eingeführt.

Für Neubauten besteht diese Pflicht schon seit Juli 2005.

Hausbesitzer von Bestandsbauten hatten bis zum 31.12.2014 Zeit

diese Rauchwarnmelder nach zu rüsten.

  1. Rund 400 menschen sterben jährlich allein in Deutschland bei den rund 200 000 gemeldeten Bränden.                                                                                                             Beinahe jedes dritte Brandopfer ist ein Kind.
  2. Rund 4000 Menschen pro Jahr erleiden schwere Brandverletzungen, die oftmals zu bleibenden Körperschäden führen. Auserdem werden etwa                                       60 000 Menschen leicht verletzt.
  3. 95 Prozent aller Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchgasvergiftung.
  4. 70 Prozent der Brandopfer werden Nachts zwischen 23.00 & 7.00 Uhr im Schlaf überrascht.
  5. 80 Prozent der Brände entstehen in Privathaushalten, nicht in der Industrie.
  6. Nur 7 Prozent aller Deutschen Haushalte sind mit Rauchmeldern ausgestattet, in Großbritannien & Schweden sind es 75% bzw. 70Prozent.

Hier die genauen Vorschriften für Hessen:

  • Die Rauchmelderpflicht gilt für Neubauten, genehmigungspflichtige Umbauten sowie Bestands Bauten!  In Schlaf- & Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen.                                                                                                         Die Frist für die Nachrüstung endete im Dezember 2014.
  • Besonderheit: Der unmittelbare Besitzer, Bewohner oder Mieter des Hauses oder der Wohnung ist zuständig für die Wartung der installierten Rauchmelder, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
  • In § 13 Abs.5 der Hessischen Bauordnung (HBO) heist es: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch früh zeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen & Eigentümer Ihrer Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31.12.2014 entsprechend aus zu statten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzer- & Besitzerinnen, es sei den die Eigentümer oder Eigentümerinnen haben diese Verpflichtung übernommen."

Wir, die Freiwillige Feuerwehr Heyerode unterstützt Euch gerne bei Fragen zum Thema "Rauchwarnmelder" über deren Funktionsweise und deren Instalationsorte.

Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung unter Tel.: 05653 / 91 90 391

Im Namen der FFW Heyerode                                                                          Fabian Jung

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